SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen

Medizinische Rehabilitation

Eine medizinische Rehabilitation soll Sie dabei unterstützen, wieder gesund zu werden.

Medizinische Rehabilitation

Krankheiten und körperliche Einschränkungen können Menschen jedes Lebensalters treffen und neben der Lebensqualität auch die Erwerbsfähigkeit einschränken. Eine medizinische Rehabilitation dient der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und soll den frühzeitigen Eintritt in die Rente verhindern.

Medizinische Rehabilitationen können im Gegensatz zur Anschlussheilbehandlung (AHB) als Medizinische Reha auf Antrag (MRA) oder Heilverfahren (HV) ohne vorherige stationäre Krankenhausbehandlung stattfinden.

Persönliche und medizinische Voraussetzungen im Überblick

  • Die Reha-Maßnahme ist aus medizinischen Gründen erforderlich
  • Die Reha-Maßnahme muss ärztlich verordnet sein und vom Kostenträger vorher genehmigt werden
  • Der Versicherte ist rehabilitationsfähig, d. h. er ist körperlich in der Lage, die Behandlungen während der medizinischen Rehabilitationsleistung durchführen zu können
  • Es besteht eine positive Rehabilitationsprognose, d. h. die Ziele der Rehabilitationsleistung können in einem realistischen Zeitrahmen erreicht werden
  • Ihre Arbeitsfähigkeit ("Erwerbsfähigkeit") ist gefährdet oder gemindert
  • Sie haben eine Mindestversicherungszeit erreicht
  • Ihre letzte Reha ist mindestens vier Jahre her, falls Sie schon einmal eine Reha hatten
  • Es darf kein Ausschlussgrund vorliegen
Reha-Antrag abgelehnt - was nun?

Was tun bei Ablehnung?

Sieht der Kostenträger eine andere Maßnahme wie eine ambulante Behandlung oder eine Akutbehandlung im Krankenhaus als geeigneter an oder eine Verbesserung Ihrer Gesundheit ist durch die Reha nicht zu erwarten, wird der Reha-Antrag in der Regel abgelehnt. Wir erklären Ihnen, welche Ausschlussgründe es gibt und was Sie bei einer Ablehnung tun können.

Auschlussgründe der Deutschen Rentenversicherung

Ihr Rehaanrag kann in folgenden Fällen von der DRV abgelehnt werden:

  • bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder Schädigungen im Sinne des sozialen Entschädigungsrechts (z.B. bei Kriegsverletzungen). In diesen Fällen können Sie über andere Rehabilitationsträger (je nach Fall und Zuständigkeit z.B. bei der Unfallversicherung, Kriegsopferversorgung, etc.) Reha-Leistungen beantragen.
  • wenn Sie Altersrente (bei Teilrente mindestens zwei Drittel der Vollrente, also 66,6667 %) beziehen oder beantragt haben. Sollten Sie als Rentnerin oder Rentner eine Reha benötigen, können Sie diese über Ihre Krankenversicherung beantragen.
    Ausnahme: Eine onkologische Reha können auch Rentnerinnen und Rentner sowie ihre Angehörigen über die Rentenversicherung beantragen.
  • wenn Sie auf Lebenszeit verbeamtet oder dem gleichgestellt sind (z.B. als Richterin oder Richter, Soldatin oder Soldat, etc.) oder eine Pension beziehen. Dann können Reha-Leistungen gegebenenfalls über Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen beantragt werden.
  • wenn Sie bereits dauerhaft aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind und bis zum Beginn der Altersrente Leistungen wie z.B. betriebliche Versorgungsleistungen bekommen
  • wenn Sie sich in Untersuchungshaft oder im Vollzug einer Freiheitsstrafe befinden
  • wenn seit ihrer letzten Reha weniger als vier Jahre vergangen sind.
    Ausnahme: Die Leistungen sind aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich, damit sich die Arbeitsfähigkeit nicht weiter verschlechtert.

Ihre Reha wurde abgelehnt, was nun?

Die Entscheidung für oder gegen Ihre medizinische Rehabilitation erhalten Sie mit dem Bescheid des Versicherungsträgers.

Falls Ihre erforderliche medizinische Rehabilitation abgelehnt wurde, können Sie dem Ablehnungsbescheid innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Diese beträgt üblicherweise bei allen Kostenträgern 4 Wochen und sollte unbedingt eingehalten werden.

Wird keine Frist genannt, reagieren Sie dennoch zeitnah. Der wohl häufigste Ablehnungsgrund für eine stationäre Reha ist das „angebliche“ Ausreichen ambulanter Maßnahmen. Hier sollten Sie die Notwendigkeit einer stationären Maßnahme gemeinsam mit der Hausärzt:in durch ein Attest begründen.

Bei einer erneuten Ablehnung können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. Erste Informationen über das Prozedere und die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens erhalten Sie von einer Fachanwält:in für Sozialrecht.

Wie beantrage ich eine medizinische Rehabilitation?

Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt werden. Dazu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihrer behandelnden Ärzt:in erforderlich. Antragsvordrucke erhalten Sie vom jeweiligen Kostenträger. In den meisten Fällen sind die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die zuständigen Kostenträger. Für Beamt:innen übernimmt die Beihilfe anteilig Kosten für eine medizinische Rehabilitation.

Nach Eingang des Antrags klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit. Ist der zuerst angesprochene Kostenträger nicht zuständig, leitet er den Antrag innerhalb einer kurzen Frist an den nächsten weiter.

Formulare und Online-Antrag

Reha beantragen

Sie möchten Ihre Reha beantragen? 

Antragsformulare und Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, bei Ihrer Krankenkasse und bei Versicherungsämtern. Stellen Sie Ihren Antrag ganz bequem online von Ihrem Computer aus und nutzen Sie die Vorteile der Online-Antragstellung.