SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Rehabilitationsmaßnahme, die sich unmittelbar an einen stationären Krankenhausaufenthalt anschließt.

Was ist eine Anschlussheilbehandlung?

Eine Anschlussrehabilitation/ Anschlussheilbehandlung findet in der Regel unmittelbar nach einer akuten Krankheit bzw. einem Krankenhausaufenthalt statt. Zwischen dem Krankenhausaufenthalt und dem Beginn der Anschlussrehabilitation/ Anschlussheilbehandlung dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen.

Die Anschlussrehabilitation/ Anschlussheilbehandlung kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Wichtig ist, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Voraussetzungen für eine Anschlussheilbehandlung

Die AHB kommt ausschließlich für Patient:innen in Frage, die zuvor einen stationären Aufenthalt in einer Klinik durchlaufen haben. Je nachdem, bei welchem Kostenträger die Rehabilitation beantragt wird, gelten weitere Voraussetzungen. Diese beziehen sich unter anderem auf die zugrundeliegende Erkrankung.

Neben den medizinischen Anforderungen gelten – je nach Kostenträger – weitere Zugangsvoraussetzungen in Form von versicherungsrechtlichen Bedingungen. Dazu gehört beispielsweise, dass ein:e Patient:in in den letzten zwei Jahren für mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge gezahlt haben muss, damit die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger für die Anschluss-Reha tätig werden kann. Diese und weitere zusätzlichen Bedingungen sollten bereits bei der Antragstellung beachtet werden. Anderenfalls kann der Antrag auf Anschlussheilbehandlung abgelehnt werden. 

Um an der AHB-Reha teilnehmen zu können, müssen Antragsteller:innen nicht nur eine der obig gelisteten Erkrankungen vorweisen und die versicherungsrechtlichen Bedingungen erfüllen. Zusätzlich schreibt beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung die folgenden persönlichen Voraussetzungen vor.

Persönliche und medizinische Voraussetzungen im Überblick

Die Patient:in muss persönliche und medizinische Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Akutphase der Behandlung beziehungsweise die Wundheilung muss abgeschlossen sein.
  • Die Patient:in muss ohne fremde Hilfe essen, sich waschen und auf Stationsebene bewegen können.
  • Die Patient:in muss eine Reha-Motivation mitbringen
  • Belastbarkeit für Reha-Maßnahmen muss gegeben sein

Beginn und Dauer einer AHB

Um das Rehabilitationsziel bestmöglich erreichen zu können, sollte die Rehabilitation höchstens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. Oft erfolgt sogar eine direkte Verlegung vom Krankenhaus in die Reha-Klinik. 

Die Dauer der Anschlussheilbehandlung beträgt in der Regel drei Wochen, kann aus medizinischen Gründen allerdings verlängert werden. Hierzu stellt die behandelnde Ärzt:in bereits während des Reha-Aufenthalts einen Antrag auf Verlängerung der Leistungen. Die Prüfung wird vom Rehabilitationsträger zeitnah vorgenommen, sodass die Anschlussrehabilitation bei einer Bewilligung ohne Unterbrechung fortgesetzt werden kann.

Stationär oder ganztägig ambulant?

Wer in der Nähe einer entsprechenden Klinik oder eines Reha-Zentrums lebt, ausreichend mobil ist und sich zuhause allein versorgen kann, profitiert von den Möglichkeiten einer ambulanten Anschlussheilbehandlung. Hier kann die ganztägig ambulante Reha in der jeweiligen Einrichtung erfolgen, während die Patient:in die Abende sowie die Wochenenden zuhause verbringt. 

Eine stationäre Anschlussheilbehandlung ist immer dann notwendig, wenn die Patient:innen nicht mobil oder selbstständig genug sind, um eine Rehabilitation ganztägig ambulant durchzuführen. Auch wenn die in Frage kommende Klinik zu weit entfernt ist, um eine tägliche Anreise sicherzustellen, ist die stationäre Reha die bessere Wahl. Gleiches gilt für Rehabilitand:innen, die in einer fremden Umgebung besser abschalten und sich auf die Behandlung konzentrieren können. 

Wunsch-und Wahlreht

Bereits beim Ausfüllen des Antrags auf eine AHB können Patient:innen von ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen und ihre Wunschklinik auf einem gesonderten Beiblatt nennen und begründen.

In enger Partnerschaft
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SRH Klinikum Langensteinbach

Auch bei Situationen und Ereignissen, die eine Behandlung in einer Akutklinik notwendig machen, sind Sie bei der SRH in besten Händen. Wir arbeiten eng mit dem SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach zusammen. Durch die Zusammenarbeit bieten wir Ihnen einen fließenden Übergang zwischen Akut- und Rehaaufenthalt. 

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