SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen

Ihr Weg zur Reha

Sie benötigen eine Rehabilitationsmaßnahme? Wir haben die Antwort auf die wichtigsten Fragen zum Thema Rehabilitation und Ihrem Weg dort hin.

Rehabilitation

Bei chronischen Beschwerden, nach einem Unfall, einer Operation oder einer Krankheit können Reha-Maßnahmen helfen, den ursprünglichen Gesundheitszustand zu erreichen oder sich ihm immer weiter anzunähern. Gleichzeitig sollen die Menschen wieder in ihren Alltag eingebunden werden. Die Maßnahmen können sowohl einzeln als auch in der Gruppe erfolgen. Aber was bedeutet Reha eigentlich? Die Bezeichnung “Reha” ist die Abkürzung für Rehabilitation und wird vom lateinischen Begriff „rehabilitatio“ = Wiederherstellung abgeleitet.

Die Rehabilitation hat das Ziel, durch eine ganzheitliche Versorgung und ein individuelles Therapieprogramm die Rehabilitand:in zurück in den Alltag zu bringen. Mit einer Rehabilitation sollen verschiedene Lebensumstände wie Pflegebedürftigkeit, Frührente und der Verlust der Arbeit verhindert werden.

Die Ziele einer Reha im Überblick

Erhalt, Besserung oder Wiederherstellung der Gesundheit sowie der Erwerbs- und Leistungsfähigkeit

Befähigung zum selbstbestimmten, aktiven Umgang mit der Erkrankung

Vermeidung bleibender arbeitsbezogener und sozialer Funktionseinschränkungen

Vermeidung einer Verschlimmerung der Erkrankung

Vermeidung einer Chronifizierung

Erhalt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben trotz möglicher Einschränkungen

Erfolgreiche Wiedereingliederung in das Berufsleben

Wann bekomme ich eine Rehabilitation?

Sie erhalten eine Rehabilitationsmaßnahmne, wenn bei Ihnen die medizinische Voraussetzung einer körperlichen oder seelischen Erkrankung mit der Aussicht auf eine dauerhafte Einschränkung vorliegt. Auch chronische Krankheiten oder belastende Umwelteinflüsse, die zu einer dauerhaften Erkrankung führen, machen eine Rehabilitation notwendig.

Habe ich Anspruch auf eine Rehabilitation?

Laut § 4 im Sozialgesetzbuch I (SGB I) hat jede:r Anspruch auf eine Rehabilitation und das Recht, notwendige Maßnahmen zu erhalten, mit welchen die Leistungsfähigkeit sowie der Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung der Gesundheit erreicht werden. Um eine Rehabilitation zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Medizinische Notwendigkeit
  • Rehabilitationsfähigkeit der Patient:in
  • Positive Rehabilitationsprognose
  • Genehmigung durch Kostenträger
  • Gefährdung der Erwerbsfähigkeit
Die verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen

Anschlussrehabilitiation, Medizinische Reha und Berufliche Reha

Bei der Rehabilitation gibt es verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen. Wir erklären Ihnen, was der Unterschied zwischen einer Anschlussrehabilitation (AR) bzw. einer Anschlussheilbehandlung (AHB) und einer medizinischen Rehabilitation ist.

Medizinische Rehabilitation

Eine medizinische Rehabilitation dient der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit. Auch sie kann, wie die Anschlussrehabilitation/ Anschlussheilbehandlung, sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Eine medizinische Rehabilitation wird in der Regel höchstens alle 4 Jahre genehmigt. In Ausnahmefällen auch früher, wenn eine medizinische Dringlichkeit vorliegt.

Mehr Infos zur medizinischen Rehabilitation

Anschlussrehabilitation/ Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussrehabilitation/ Anschlussheilbehandlung findet in der Regel unmittelbar nach einer akuten Krankheit bzw. einem Krankenhausaufenthalt statt. Zwischen dem Krankenhausaufenthalt und dem Beginn der Anschlussrehabilitation/ Anschlussheilbehandlung dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen. Die Anschlussrehabilitation/ Anschlussheilbehandlung kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Wichtig ist, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Alle Infos zur Anschlussbehandlung

Medizinisch-beruflich orientierte Reha

Die Medizinisch-beruflich orientierete Rehabilitation (Reha) hat zum Ziel, Patient:innen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Hierbei wird dem Grundsatz “Reha vor Rente” gefolgt. Zu den Rehabilitationsmaßnahmen gehören zum Beispiel Weiterbildung, berufliche Trainingsmaßnahmen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Umschulungen.

Mehr zu MBOR

Ambulant oder stationär?

Eine Rehabilitation kann ganztägig ambulant oder als stationäre Reha durchgeführt werden. Welche Rehabilitation infrage kommt, hängt unter anderem vom Schweregrad der Erkrankung und den persönlichen Lebensumständen der Patient:in ab. So ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einer ganztägig ambulanten Rehabilitation eine über die Reha-Fähigkeit hinausgehende, ausreichende Belastbarkeit und Mobilität der Rehabilitand:in. Dabei spielt auch eine Rolle, ob die Rehabilitand:in den Haushalt und alltägliche Aufgaben allein bewältigen kann. Sowohl bei der medizinischen als auch bei der beruflichen Rehabilitation wird versucht, die Reha-Maßnahmen in der Nähe des Wohnorts ganztägig ambulant durchzuführen. Natürlich nur, wenn die Patient:in dazu körperlich in der Lage ist und es eine geeignete Einrichtung in der näheren Umgebung gibt.

Wie beantrage ich eine medizinische Rehabilitation?

Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt werden. Dazu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihrer behandelnden Ärzt:in erforderlich. Antragsvordrucke erhalten Sie vom jeweiligen Kostenträger. In den meisten Fällen sind die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) oder Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die zuständigen Kostenträger. Für Beamt:innen übernimmt die Beihilfe anteilig Kosten für eine medizinische Rehabilitation.

Nach Eingang des Antrags klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit. Ist der zuerst angesprochene Kostenträger nicht zuständig, leitet er den Antrag innerhalb einer kurzen Frist an den nächsten weiter.

Wie beantrage ich eine Anschlussrehabilitation (AR)/ Anschlussheilbehandlung (AHB)?

Bei vielen Erkrankungen oder operativen Eingriffen ist eine Rehabilitation im Anschluss an die Behandlung im Akutklinikum erforderlich. Der Sozialdienst in Ihrem Akutkrankenhaus kann Ihnen weiterhelfen,  ob für Ihre Erkrankung oder Operation eine AR/AHB durch den Kostenträger genehmigt wird.

Für diese Fälle haben die Kostenträger besondere Antragsverfahren entwickelt. So ist eine zügige Verlegung in eine Rehabilitationsklinik bzw. AR/AHB-Klinik gewährleistet. Alle erforderlichen Schritte kann die behandelnde Ärzt:in im Krankenhaus einleiten. Auch der Sozialdienst der Klinik unterstützt Sie bei der Antragstellung und organisiert die Verlegung.

Wann ist die Rentenversicherung (RV) zuständig?

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert Rehabilitationsleistungen, wenn diese erforderlich sind, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu vermeiden oder Beschwerden zu lindern. Allerdings nur dann, wenn die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet oder gemindert ist.

Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist oftmals Ansprechpartner, wenn kein anderer Kostenträger vorrangig zuständig ist oder wenn Vorsorgeleistungen notwendig sind, z.B. um einer drohenden Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Sprechen Sie mit Ihrer Haus- oder Fachärzt:in über Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitation. Er/Sie wird Sie beraten, welche Rehabilitationsart medizinisch erforderlich ist und Sie bei der Antragstellung entsprechend unterstützen.