Eine Rehabilitation ist ein wichtiger Schritt zurück zu mehr Beweglichkeit, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Erfahren Sie hier, welche Ziele im Mittelpunkt stehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie die Antragstellung zu Ihrer Reha aussieht.

Ihre Reha: Ziele, Voraussetzungen und Ablauf

Rehabilitation
Bei chronischen Beschwerden, nach einem Unfall, einer Operation oder einer Krankheit können Reha-Maßnahmen helfen, den ursprünglichen Gesundheitszustand zu erreichen oder sich ihm immer weiter anzunähern. Gleichzeitig sollen die Menschen wieder in ihren Alltag eingebunden werden. Die Maßnahmen können sowohl einzeln als auch in der Gruppe erfolgen.
Aber was bedeutet Reha eigentlich? Die Bezeichnung “Reha” ist die Abkürzung für Rehabilitation und wird vom lateinischen Begriff „rehabilitatio“ = Wiederherstellung abgeleitet.
Die Rehabilitation hat das Ziel, durch eine ganzheitliche Versorgung und ein individuelles Therapieprogramm die Rehabilitand:in zurück in den Alltag zu bringen. Mit einer Rehabilitation sollen verschiedene Lebensumstände wie Pflegebedürftigkeit, Frührente und der Verlust der Arbeit verhindert werden.
Die Ziele einer Reha im Überblick
- Erhalt, Besserung oder Wiederherstellung der Gesundheit sowie der Erwerbs- und Leistungsfähigkeit
- Befähigung zum selbstbestimmten, aktiven Umgang mit der Erkrankung
- Vermeidung bleibender arbeitsbezogener und sozialer Funktionseinschränkungen
- Vermeidung einer Verschlimmerung der Erkrankung
- Vermeidung einer Chronifizierung
- Erhalt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben trotz möglicher Einschränkungen erfolgreiche Wiedereingliederung in das Berufsleben

Wann bekomme ich eine Rehabilitation?
Sie erhalten eine Rehabilitationsmaßnahme, wenn bei Ihnen die medizinische Voraussetzung einer körperlichen oder seelischen Erkrankung mit der Aussicht auf eine dauerhafte Einschränkung vorliegt. Auch chronische Krankheiten oder belastende Umwelteinflüsse, die zu einer dauerhaften Erkrankung führen, machen eine Rehabilitation notwendig.
Habe ich Anspruch auf eine Rehabilitation?
Laut § 4 im Sozialgesetzbuch I (SGB I) hat jede:r Anspruch auf eine Rehabilitation und das Recht, notwendige Maßnahmen zu erhalten, mit welchen die Leistungsfähigkeit sowie der Schutz, die Erhaltung und die Wiederherstellung der Gesundheit erreicht werden. Um eine Rehabilitation zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Medizinische Notwendigkeit
- Rehabilitationsfähigkeit der Patient:in
- Positive Rehabilitationsprognose
- Genehmigung durch Kostenträger
- Gefährdung der Erwerbsfähigkeit
Anschlussrehabilitiation, Medizinische Reha und Berufliche Reha
Bei der Rehabilitation gibt es verschiedene Rehabilitationsmaßnahmen. Wir erklären Ihnen was der Unterschied zwischen einer Anschlussrehabilitation (AR) bzw. einer Anschlussheilbehandlung (AHB) und einer medizinischen Rehabilitation ist.
Medizinische Rehabilitation
Eine medizinische Rehabilitation dient der Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit. Auch sie kann, wie die Anschlussrehabilitation/ Anschlussheilbehandlung, sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Eine medizinische Rehabilitation wird in der Regel höchstens alle 4 Jahre genehmigt. In Ausnahmefällen auch früher, wenn eine medizinische Dringlichkeit vorliegt.
Anschlussrehabilitation/Anschlussheilbehandlung
Eine Anschlussrehabilitation / Anschlussheilbehandlung findet in der Regel unmittelbar nach einer akuten Krankheit bzw. einem Krankenhausaufenthalt statt. Zwischen dem Krankenhausaufenthalt und dem Beginn der Anschlussrehabilitation/ Anschlussheilbehandlung dürfen nicht mehr als 14 Tage liegen. Die Anschlussrehabilitation/ Anschlussheilbehandlung kann sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Wichtig ist, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Medizinisch-beruflich orientierte Reha (MBOR)
Die Medizinisch-beruflich orientierete Rehabilitation hat zum Ziel, Patienten mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Hierbei wird dem Grundsatz “Reha vor Rente” gefolgt. Zu den Rehabilitationsmaßnahmen gehören zum Beispiel Weiterbildung, berufliche Trainingsmaßnahmen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Umschulungen.
Ambulant oder stationär?
Eine Rehabilitation kann ganztägig ambulant oder als stationäre Reha durchgeführt werden. Welche Rehabilitation infrage kommt, hängt unter anderem vom Schweregrad der Erkrankung und den persönlichen Lebensumständen des Patienten ab. So ist die Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einer ganztägig ambulanten Rehabilitation eine über die Reha-Fähigkeit hinausgehende, ausreichende Belastbarkeit und Mobilität des Rehabilitanden. Dabei spielt auch eine Rolle, ob er den Haushalt und alltägliche Aufgaben allein bewältigen kann. Sowohl bei der medizinischen als auch bei der beruflichen Rehabilitation wird versucht, die Reha-Maßnahmen in der Nähe des Wohnorts ganztägig ambulant durchzuführen. Natürlich nur, wenn der Patient dazu körperlich in der Lage ist und es eine geeignete Einrichtung in der näheren Umgebung gibt.
