SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen

Ihr Aufenthalt in unserem Gesundheitszentrum

Rehabilitation - Zurück in den Alltag

So kommen Sie in unser Gesundheitszentrum

Ihr Weg zur Rehabilitation im SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen kann über unterschiedliche Antragsverfahren erfolgen. Ob Anschlussheilbehandlung (AHB), Rehabilitationsmaßnahme (Reha) oder stationäre Maßnahme über die Berufsgenossenschaft (BGSW) – unser Team der Patient:innenaufnahme hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter!

Vereinbarung Ihres Aufnahmetermins

Sobald uns eine schriftliche Kostenzusage Ihres Kostenträgers und Ihre ärztliche Unterlagen (Kopie des AHB-Antrages vom Krankenhaus) vorliegen, können wir Sie in Abhängigkeit von der Anzahl der freien Zimmer zeitnah in unserer Klinik aufnehmen. Gerne können Sie auch als Privatpatient:in und mit Begleitperson zu uns kommen.

Bei einer AHB wird der Aufnahmetermin telefonisch vereinbart, um eine schnelle und reibungslose Übernahme der Patient:innen von den Akutkrankenhäusern in unser Gesundheitszentrum zu ermöglichen. Gerne organisieren wir für Sie, je nach Vereinbarung mit den Kostenträgern, den Fahrdienst vom Krankenhaus oder von zu Hause in das SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen.

Vor Ihrem Aufnahmetermin erhalten Sie von uns ein schriftliches Einladungsschreiben mit allen wichtigen Informationen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Patientenaufnahme Orthopädie und Kardiologie

Patientenaufnahme Neurologie

Ihr Aufnahmeantrag

Ihr Weg zur Rehabilitation im SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen kann über unterschiedliche Antragsverfahren erfolgen. Ob Anschlussheilbehandlung (AHB), Rehabilitationsmaßnahme (Reha) oder stationäre Maßnahme über die Berufsgenossenschaft (BGSW) – unser Team der Patient:innenaufnahme hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter!

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) hilft Ihnen, nach einer Operation oder einem längeren Krankenhausaufenthalt wieder zu Kräften zu kommen. Ihre Ärzt:in im Krankenhaus leitet die AHB in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst und Ihrem Kostenträger ein. Der Sozialdienst im Krankenhaus trifft mit Ihnen eine Auswahl der Rehabilitationskliniken (Wunsch und Wahlrecht des Versicherten nach SGB I, Allg. Teil § 33) und füllt mit Ihnen alle dazu notwendigen Antragsformulare aus. Die AHB sollte spätestens 14 Tage nach Ihrer Entlassung aus dem Akutkrankenhaus in der Rehabilitationsklinik angetreten werden.

Alle Formen der Anschlussheilbehandlung im SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen bieten wir auch teilstationär an. Dies bedeutet, dass Sie lediglich für die Zeit der Therapien zu uns kommen und die Abende, die Wochenenden und die Feiertage zu Hause verbringen können.