Das SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen erbringt Leistungen nach § 40 SGB V (medizi-nische Rehabilitationsmaßnahmen) für die gesetzlichen Krankenkassen. Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen überneh-men sie für ihre Versicherten die Krankenhauskosten für das SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen nur dann, wenn sie noch vor der Aufnahme eine Kostenzusage erteilt haben. Dazu muss der Versicherte in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung einreichen.
Zur Abrechnung mit den Rentenversicherungsträgern haben wir eine Zulassung für An-schlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren.