SRH Gesundheitszentrum Bad WimpfenSRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen



Kostenträger und Zulassungen

Das SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen erbringt Leistungen nach § 40 SGB V (medizi-nische Rehabilitationsmaßnahmen) für die gesetzlichen Krankenkassen. Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen überneh-men sie für ihre Versicherten die Krankenhauskosten für das SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen nur dann, wenn sie noch vor der Aufnahme eine Kostenzusage erteilt haben. Dazu muss der Versicherte in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung einreichen.    

Zur Abrechnung mit den Rentenversicherungsträgern haben wir eine Zulassung für An-schlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren.

 

Unsere Vertragspartner sind:

  • gesetzliche Krankenkassen
  • private Krankenversicherungen
  • Deutsche Rentenversicherung Land
  • Knappschaft

 

Wir haben folgende Zulassungen:

  • Zulassungen nach SGB V (Versorgungsvertrag § 111 Sozialgesetzbuch)
  • Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversi-cherung und der Krankenkassen – Aufnahme nach § 40 SGB V
  • Stationäre medizinische Rehabilitation / Heilverfahren (HV) – Aufnahme nach § 40 SGBV
  • Ambulante Rehabilitation (für orthopädische, kardiologische und angiologische Pati-enten)
  • Ambulanz für Physiotherapie, Physikalische Therapie und Ergotherapie
  • Privatversicherte oder selbstzahlende Patienten

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